Wer ist dafür geeignet?
Ihr Kind
Wenn Ihr Kind diese Voraussetzungen im Wesentlichen erfüllt, könnte es für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse geeignet sein. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung aber ebenso die Interessen und Neigungen Ihres Kindes und dass der Besuch einer solchen Klasse zu einer erhöhten Belastung führen kann.
Stützen Sie sich nicht nur auf Ihr eigenes Urteil, suchen Sie auch die Beratung durch die Lehrkräfte.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung dafür ist, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht oder Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache nicht überschritten wird.
Beispiele:
Deutsch: 2, Mathematik: 2, Sachunterricht oder erste Fremdsprache: 1
Deutsch: 1, Mathematik: 2, Sachunterricht oder erste Fremdsprache: 2
Deutsch: 1, Mathematik: 1, Sachunterricht oder erste Fremdsprache: 3
Wie erfolgt die Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse?
Mit der Empfehlung der Grundschule melden Sie Ihr Kind am gewünschten Gymnasium bzw. an der Gesamtschule mit einer genehmigten Leistungs- und Begabungsklasse an. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie an Ihrer Grundschule. Die Anmeldung erfolgt an der aufnehmenden Schule.
"Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind – neben dem Wunsch der Eltern – die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend. Dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Das Aufnahmeverfahren unterscheidet sich in den drei Schulformen:
An Oberschulen und Gesamtschulen müssen im Rahmen vorhandener Schulplätze (also der Kapazitäten) alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Nur wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, muss ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien durchgeführt werden.
Gymnasium: Eignungsprüfung in Form eines eintägigen Probeunterrichts
Die Eignung eines Kindes für den sechsjährigen Bildungsgang an einem Gymnasium ist durch eine bestandene Eignungsprüfung nachzuweisen. Die Eignungsprüfung/der Probeunterricht ist nicht notwendig, wenn:
An einer Eignungsprüfung fürs Gymnasium/dem Probeunterricht teilnehmen müssen alle Schülerinnen und Schüler, die
Eltern, deren Kinder für die Teilnahme am Probeunterricht benannt werden, erhalten vom staatlichen Schulamt eine schriftliche Einladung. Die Eignungsprüfung/der eintägige Probeunterricht wird am Wunsch- oder Zweitwunsch-Gymnasium durchgeführt. Der Probeunterricht wird von einer vom staatlichen Schulamt berufenen Kommission durchgeführt und ausgewertet. Der Probeunterricht findet an einem Tag statt. Für die Aufgabenbearbeitung werden jeweils 90 Minuten für Deutsch und 90 Minuten für Mathematik eingeplant –auf Grundlage der Anforderungen und Inhalte des gültigen Rahmenlehrplans der Grundschulen. Mit dem Ergebnis des Probeunterrichts wird abschließend über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für den Besuch an einem Gymnasium entschieden.
Übernachgefragte Schulstandorte
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet grundsätzlich die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden. Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als freie Plätze vorhanden sind, muss der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien durchführen. Wenn der Schüler oder die Schülerin im Auswahlverfahren weder an der Erstwunschschule noch an der Zweitwunschschule aufgenommen werden kann, erhalten die Eltern entsprechende Ablehnungsbescheide und zugleich vom staatlichen Schulamt Angebote für Schulen, die noch über freie Plätze verfügen. Erst wenn aus diesen Angeboten keine Schule von den Eltern ausgewählt wird, erfolgt eine Zuweisung an eine Schule durch das staatliche Schulamt." (MBJS; "Übergang in die Sekundarstufe I"; 2021)Neuer Text
Sprechzeiten: | |
Montag bis Freitag | 07:30 - 8:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 14:00 Uhr |
Postanschrift:
Theodor-Storm-Straße 22
03050 Cottbus